Wer googelt oder Wikipedia bemüht, wird seit dem Ende der Nazis keinen Präzedenzfall finden. Selbst die Publikationen der KPD, der NPD, die stramm rechts von der NPD stehende „National-Zeitung“ sind niemals verboten worden. Warum nicht? Wegen der Pressefreiheit!
Faeser schafft damit vorsätzlich und systematisch ein faschistisches und demokratiefeindliches Klima in diesem Land, die Angst, seine Meinung nicht äußern oder publizieren zu können. Schere im Kopf. Wer ist die nächste „rechte Publikation“, die verboten wird? „Tichys Einblick“ – nein, der ist zu schlau. Oder das judenfeindliche „achgut.com“ von Henryk M. Broder, dem bekannten Antisemiten?
Zwar wurden früher einzelne Ausgaben von Publikationen, meist wegen Jugendschutz, indiziert. Ganze Zeitschriften aber nie.
Es handelt sich bei „Compact“, die seit Oktober 2013 erscheint - mit dem Zusatz „Magazin für Souveränität“ - um eine erfolgreiche politische Monatszeitschrift in Deutschland. Chefredakteur ist Jürgen Elsässer, Herausgeber ist der Kai Homilius Verlag. Seit 2015 vertritt Compact auch viele Positionen der Alternative für Deutschland (AfD) sowie der Pegida-Bewegung.
Und damit ist eigentlich schon alles gesagt – es handelt sich um einen Vorfeld-Angriff auf konservative Positionen und die Einführung von Staatszensur im Gewande eines „Verfassungsschutzes“, der immer mehr als kleiner Bruder von Gestapo und Staatssicherheit handelt. Es geht um einen Angriff auf die AfD und ihr publizistisches Umfeld.
Schon die Pressemitteilung ist verräterisch und kaschiert den rechtswidrigen Angriff über ein „Vereinsverbot“ – „Compact“ ist aber eine Zeitschrift, kein Verein. Wörtlich meldete das Ministerium der freudlosen Ministerin mit der grün-bunten Armbinde:
"Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute die rechtsextremistische 'COMPACT-Magazin GmbH' sowie die 'CONSPECT FILM GmbH' verboten. Auch Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote (!) verboten werden. Die Organisationen richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes."
„Ich (!) habe heute das rechtsextremistische "COMPACT-Magazin" verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“
Gerade dafür steht Elsässer aber nicht. Rechts ja, antisemitisch nein. Selbst der linkspolitische Eintrag in Wiki listet zwar böse Verstöße gegen den „Wokismus“ auf. Angriffe auf Juden vermögen selbst die nicht zu erkennen.
Der offenbar faschistische Ansatz von Faeser und damit die anstehende Aufhebung durch Gerichte ergibt sich aus den tragenden Gründen des Verbotes selbst.
Das Bundesinnenministerium veröffentlichte folgende Pressemitteilung zum Verbot (hier Auszüge):
„Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen. Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.
Die 'COMPACT-Magazin GmbH' wird von dem Rechtsextremisten Jürgen Elsässer geleitet. Die Hauptprodukte des multimedial ausgerichteten Unternehmens sind das monatlich erscheinende 'COMPACT-Magazin' mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren (Anm. RA Schmitz: TAZ-Auflage: 47.000 Exemplare) und der Online-Videokanal 'COMPACT-TV'. (...)"
In ihren reichweitenstarken Publikationen und Produkten verbreite, so Faeser weiter, die "COMPACT-Magazin GmbH" antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte. Sie agitiere „gegen ein pluralistisches Gesellschaftssystem, das die Menschenwürde des Einzelnen achtet und die freie und gleichwertige Teilhabe aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an der politischen Willensbildung vorsieht“.
In ihren Publikationen und Online-Auftritten propagiere die "COMPACT-Magazin GmbH" ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept, das nach ihrer Ansicht "ethnisch Fremde" aus dem Staatsvolk ausschließen will.
Und weiter:
„Die Menschenwürde derer wird missachtet, die nicht in dieses ethnische Konzept passen. Die 'COMPACT-Magazin GmbH' bedient sich dabei einer Widerstands- und Revolutionsrhetorik und nutzt gezielte Grenzüberschreitungen ebenso wie verzerrende und manipulative Darstellungen. Die von der 'COMPACT-Magazin GmbH' verbreiteten Inhalte zielen zudem darauf ab, Angehörige bestimmter ethnischer, insbesondere arabischstämmiger Bevölkerungsgruppen als Menschen zweiter Klasse herabzuwürdigen. Ihnen werden pauschal Negativeigenschaften wie Gewaltneigung und ein Hang zu Kriminalität zugeschrieben. Hierdurch soll ein gesellschaftliches und politisches Klima der Ausgrenzung dieser Bevölkerungsgruppen geschaffen werden. Die 'COMPACT-Magazin GmbH' verbreitet zudem antisemitische Inhalte. Dabei werden Verschwörungserzählungen etwa von einer omnipotenten jüdischen Finanzelite verbreitet, um Hass gegen Jüdinnen und Juden zu schüren.“
Es ist zu befürchten, so Faeser weiter, „dass Rezipienten der Medienprodukte durch die Publikationen, die auch offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden“.
Die zentrale Rolle der "COMPACT-Magazin GmbH" liege in der Popularisierung und weitreichenden Verbreitung des rechtsextremistischen Gedankenguts der "Neuen Rechten" über zahlreiche Publikationen und Veranstaltungen. Die "COMPACT-Magazin GmbH" sei ein zentraler Akteur bei der Vernetzung der "Neuen Rechten". So weise die Vereinigung enge Verbindungen zur rechtsextremistischen "Identitären Bewegung" (IB) und zum rechtsextremistischen Parteienspektrum auf. Die enge Vernetzung zeige sich unter anderem in der wechselseitigen Teilnahme an und Unterstützung von Veranstaltungen. Soweit die Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums.
Aber genau das ist erlaubt und nennt sich Pressefreiheit. Man muss weder Elsässer, „Compact" oder „rechte Standpunkte“ mögen. Sie sind Bestandteil eine Demokratie.Die aufgeführten Vorwürfe sind allesamt Bestandteil der Meinungsfreiheit.
Ich darf geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte verbreiten, ich darf ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept vertreten, das die Einbürgerung "ethnisch Fremder" erschwert, ich darf eine Widerstands- und Revolutionsrhetorik nutzen und sogar verzerrend und manipulativ darstellen.
Sonst gäbe es ja den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den „Süddeutschen Beobachter“ lange nicht mehr.
Ich darf arabischstämmige Bevölkerungsgruppen als illegale Einwanderer ablehnen, wenn ich der Auffassung bin, dass diese unsere Kultur und innere Sicherheit gefährden. Ich darf diesen Negativeigenschaften wie Gewaltneigung und ein Hang zu Kriminalität zuschreiben. Insbesondere wenn dies die Statistik der Innenministerin bestätigt.
Es geht hier nicht um die inhaltliche Rechtfertigung der Positionen von „Compact“. Es geht schlicht um die Freiheit, diese Positionen zu vertreten. Die Gefahr für dieses Land geht nicht von Magazinen aus, sondern von durchgeknallten Politikern mit Staatsmacht.
Dieser einzigartige Vorgang wird von Gerichten aufgehoben werden.
Über das Vereinsrecht die Pressefreiheit auszuhebeln, ist offensichtlich rechtswidrig. Warum die Systemmedien in Jubel fallen, ist nur vordergründig klar. In der Sache bedeutet das, dass der „Verfassungsschutz“ über das ebenfalls rechtswidrig angewendete Vereinsrecht für die Pressezensur JEDER PUBLIKATION zuständig ist.
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Zwar können nach § 3 VereinsG nicht nur eingetragene Vereine im Sinne des § 21 BGB verboten werden. Erfasst sind auch Unternehmensvereinigungen, gesellschaftsrechtliche Zusammenschlüsse aller Art … Es müssen aber vereinsähnliche Strukturen sein. Es muss sich um eine „Mitgliederstruktur“ handeln.
Herausgeber ist aber hier schon kein Verein, sondern ein Verlag, beherrscht von Elsässer. Fast jede Zeitung in Deutschland besitzt eine solche Struktur. So kann also jetzt nach Faeser-Meinung vom Bundesinnenministerium grundsätzlich jede unliebsame Zeitung verboten werden.
Jede Redaktion hat Mitglieder – ohne Verein zu sein.
Es handelt sich um einen „Staatsputsch“ gegen die Pressefreiheit. Und das ist erst der Beginn der Abschaffung „falscher Ansichten“, wenn es nach der SPD geht.
Bei staatlichen Angriffen auf die Existenz von Radio Dreyeckland (RDL) stand die gesamte linke Presse einschließlich ver.di noch auf Seiten der Meinungsfreiheit. Die Gewerkschaft ver.di schrieb am 21. August 2023:
"Die Pressefreiheit ist ein geschütztes Gut. Nur leider lässt sich diese Grundsäule einer freien Gesellschaft auch aushebeln. Das hat sich bereits vor Jahren gezeigt, als das Bundesinnenministerium einfach so ein Medium verbot. Aktuelle Entwicklungen bei Radio Dreyeckland zeigen nun: Das Problem ist bis heute nicht behoben. Und kaum jemand scheint sich für diese gefährliche Sicherheitslücke des Rechtsstaats zu interessieren. (...)"
Die Vorgeschichte reiche fast genau sechs Jahre zurück, so die Gewerkschaft weiter. Am 14. August 2017 habe das Innenministerium „Linksunten.Indymedia“ verboten. Von da an habe es unter Strafe gestanden, die Webadresse zu betreiben und den Namen sowie das Logo der Plattform zu verwenden.
Wieder ver.di:
„Was damals passiert ist und bis heute nachwirkt, könnte man in der Sprache der IT-Welt als Hack bezeichnen: Ein Angreifer nutzt eine Schwachstelle – eine Sicherheitslücke – aus, um ein ansonsten gut geschütztes System erfolgreich anzugreifen. Das System ist die Pressefreiheit. Die Sicherheitslücke ist die Möglichkeit, die besonderen Schutzmaßnahmen für diese Freiheit über das Vereinsrecht zu umgehen.“
Formal richte sich das Verbot nämlich nicht gegen das Medium, sondern gegen das lose organisierte Kollektiv hinter Linksunten, das das Innenministerium als Verein definierte und illegalisiert hatte, so ver.di.
„Der Verein ,linksunten.indymedia’ läuft nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Der Verein ,linksunten.indymedia’ ist verboten und wird aufgelöst. So hieß es in der Verfügung des Innenministeriums, die sich auf Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes berief.“
Auch Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, äußerte sich zum Fall „indymedia“: Pressefreiheit gelte auch für unbequeme, ja selbst für schwer erträgliche Veröffentlichungen. Mihr:
„Dass die Bundesregierung ein trotz allem journalistisches Online-Portal durch die Hintertür des Vereinsrechts komplett verbietet und damit eine rechtliche Abwägung mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit umgeht, ist rechtsstaatlich äußerst fragwürdig.“ Das liefere „repressiven Regimen in aller Welt einen Vorwand, es den deutschen Behörden gleichzutun.“
ver.di fragt:
„Die Sicherheitslücke, mit der es möglich war, Linksunten einfach so zu verbieten, ist also weiterhin offen. Könnte sie genutzt werden, um auch gegen andere Medien vorzugehen?“
In diesem Falle nicht. Denn Compact ist nicht wie „Linksunten“ vereinsähnlich organisiert.
Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt (bald wohl nicht mehr):
„Nach dem Grundgesetz haben Medien Freiheit. Oft wird dabei von Pressefreiheitgesprochen. Presse sind Zeitungen und Zeitschriften. Mit Pressefreiheit ist aber die Freiheit aller Medien gemeint. Medien sind zum Beispiel das Internet, das Fernsehen, das Radio oder die Zeitung. Die Menschen, die für die Medien verantwortlich sind, entscheiden selbst, über welche Themen sie berichten und wie sie etwas aufschreiben, sagen oder filmen. Medien dürfen auch über Themen berichten, die ich selbst anders sehe. Medien dürfen über Dinge sprechen, die ich selbst nicht gut finde. Medien müssen nicht meine Meinung vertreten. Im Grundgesetz steht auch: ,Eine Zensur findet nicht statt.' Zensur bedeutet, dass Medien kontrolliert werden. Es wird kontrolliert, was geschrieben steht, was gesagt oder abgebildet wird. Zensur übt meistens der Staat aus. Es gibt dann zum Beispiel keine Pressefreiheit. Der Staat verbietet dann Meldungen und Berichte, die ihm nicht gefallen. Niemand darf bestraft werden, wenn die Regierung eine andere Meinung hat.“
Eine Anekdote bleibt. Als sich der SPIEGEL 1952 (!) noch als „Sturmgeschütz der Demokratie“ verstand und nicht als fördergeldberechtigte Publikation, schrieb er zum einem geplanten später gescheiterten Gesetz zur Zeitschriftenzensur:
„Der Journalistenverband schlägt vor, Zeitungsverbote sollen nur durch ordentliche Gerichte mit allen üblichen Berufungs- und Revisionsmöglichkeiten ausgesprochen werden können. Eine andere Möglichkeit: Verbot wird von einem verbindlichen Gutachten eines Presseausschusses abhängig gemacht und durch ein Gericht geprüft. (...) Hierzu Vizekanzler Franz Blücher: ,… Man kann ein solches Werkzeug im Kampf gegen die äußerste Rechte und Linke nicht ohne Rücksicht darauf schmieden, wer es vielleicht später in die Hände bekommt. Am besten wäre es, … zu warten.'“
Für Vereinsverbote ist übrigens der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Wer als Linker darüber nachdenkt, ob das Compact-Verbot sinnvoll ist, lese den alten SPIEGEL-Artikel und das Interview mit dem damaligen Bundesinnenminister vollständig hier.
Am 19. November 1988 berichtete die Lausitzer Rundschau über eine Mitteilung der Pressestelle des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen:
"Wie besagte Pressestelle mitteilte, ist die Zeitschrift ,Sputnik' von der Postzeitungsliste gestrichen worden. Sie bringt keinen Beitrag, der die Festigung der deutsch-sowjetischen Freundschaft dient, stattdessen verzerrende Beiträge zur Geschichte.“
Die berichtende Rundschau war damals ausgezeichnet worden mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Gold und dem Orden Banner der Arbeit.
Rechtsanwalt Dirk Schmitz M.A. war über 20 Jahre lang Mitarbeiter und Redakteur des AfP (Archiv für Presserecht), Zeitschrift für das gesamte Medienrecht.
Folgen Sie RA Dirk Schmitz auf Twitter: @schmitzidirk Dirk Schmitz M.A., seit 1991 Rechtsanwalt, langjähriger ehrenamtlicher Richter, Kommunikationswissenschafter, engagierter Verteidiger, derzeit im Kryptowährungsprozess “Onecoin” vor dem Landgericht Münster. Schmitz sieht durch den Zeitgeist Meinungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit gerade in Masken- und Impfzeiten in Gefahr. Als “alter Liberaler” ohne FDP-Hintergrund steht Schmitz für Bürgerrechte und “die Freiheit des Andersdenkenden”. Sein dem Philosophen Voltaire zugeschriebener Leitspruch lautet: „Obwohl ich völlig anderer Meinung bin als Sie, würde ich mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.“
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Kommentar von Judith Panther
Bisher hat man diesen zusehends faschistischer werdenden Unrechtsstaat immer nur mit den entsprechenden Vorgängen im Nazireich verglichen.
Wenn das so weitergeht können wir sie bald 1:1 damit gleichsetzen.
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Kommentar von Judith Panther
@Perry Moppins - "... das wird lustig, wenn die Russen wieder in Deutschland einmarschieren ..."
Nee, so tief werden die nicht sinken.
Die haben auch ihren Stolz.
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Kommentar von Perry Moppins
@ Jarno Olbrecht
Von welchem paradisischen Land aus haben Sie denn Ihre Philippika hier ins Forum gesetzt, wenn man fragen darf?
Nicht daß wir nicht schon reichlich "Auswandern" Debatten gehabt hätten.
Aber ich frage mal zugespitzt so:
"ist es nicht reichlich simpel gedacht, die Lösung für Millionen Abstammungsdeutsche im Auswandern zu suchen, nur weil der große Volksaufstand bei den Komatösen noch nicht stattgefunden hat?"
Vielleicht muß man auch klüger denken, und versuchen, einerseit so viel Kollateralschäden als möglich zu vermeiden, während man andererseits den Druck von Wahrheit und Erkenntnis im Publikum schrittweise zum Aufwachen anhebt. Und dann wäre man bei politisch-strategischen Schachzügen, die, wie wurde es mal gesagt "Europa entnazifizieren" würden, oder so ähnlich.
Die Wahrheit hat in dieser Gemengelage unterschiedlichster Lügenkartelle nämlich sehr verschiedene Facetten, die es langsam zu entwirren gilt, aber nicht mit dem Schwert zu zerschneiden, weil dabei zuviel zerstört würde, an Menschenleben nämlich.
Ich sage ja schon seit einiger Zeit, das wird lustig, wenn die Russen wieder in Deutschland einmarschieren, hihi.
Satire!
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Kommentar von .TS.
@Michel Sonnemann: Die anderen aufgezählten Medien sind nicht ganz so regimegefährde(n)d, im Einzelnen:
Junge Freiheit und Nius sind deutlich proamerikanisch orientiert, und eine gewisse Brandmauer gegen blau besteht auch bei denen.
Reitschuster hat sich durch seine deutliche Gegen-Putin-Artikel ein gutes Stück aus der Schusslinie gezogen.
Wallasch und Multipolar haben deutlich weniger Reichweite.
Bleiben noch u.A. nachdenkseiten, DemokratischerWiderstand, kelle-news/Blog, EpochTimes, manova, freilich, TichysEinblick, achgut, stattzeitung.org und vor allem PI-News - insbesondere letztere dürften aufgrund ähnlicher Positionierung und Reichweite wie compact bald ähnlich stark unter Beschuss geraten.
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Kommentar von .TS.
@Malka, "Ich weiß nicht, wer Frau Fäser hier beraten hat. Wenn das juristisch durchkommt [...] ist dem Totalitarismus und dem Weg in die nächste Diktatur Tür und Tor geöffnet.":
Das ist weder ein Versehen noch ein Kollateralschaden sondern der eigentliche Vorsatz. Es sind hier Fanatiker am Werk die sich um Rechtstaatlichkeit nicht im Geringsten kümmern, sondern - O-Ton "ICH habe heute das rechtsextremistische "COMPACT-Magazin" verboten" - um Gewaltenteilung und Angemessenheit nichtim Geringsten kümmern sondern die Institutionen einzig und allein als Ausführungsorgan ihrer eigenen Macht- und Bereicherungsgier sehen.
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Kommentar von Gert Friederichs
Dieses erste Verbot eines Publikationsmediums wird nicht nur von den Regierungsmedien willkommen geheißen, sondern auch ganz bestimmt von der EU zwecks Nachahmung begrüßt.
Es war schon längst regierungsseitig eingeplant, es war nur nicht klar, wann und mit wem es starten sollte.
Wie ebenso noch nicht klar ist, wann und wo dieser Misthaufen zusammenbricht.
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Kommentar von Jarno Olbrecht
Tja, meine ehemaligen Mitbürger, jetzt ist es soweit.
Entweder ihr steht auf und unternehmt etwas, oder ihr schaut zu wohin es zum dritten Mal auf deutschem Boden geht. Wer sich nicht bewegt, der wird bewegt.
Wie viele Beweise braucht ihr noch? Diese Faschisten werden nicht aufhören, bevor nicht der letzte Rest von Demokratie und Rechtsstaat abgeräumt ist. Aus der Schnupfenpandemie habe ich allerdings gelernt das der Deutsche nicht mal für seine Kinder aufsteht. Im Gegenteil, er schleift sie noch zur Verabreichung der Giftbrühe, die zu immer noch unbekanntem Zweck zusammengerührt wurde.
Wer über das nötige Kapital verfügt oder einen begehrten Beruf ausübt, sollte die Koffer packen, solange es noch geht. Eure Mitbürger werden weiterhin tatenlos zuschauen und euch sogar noch bei der Geheimpolizei denunzieren. Bis es auch an deren Tür klingelt. Hinterher hat niemand etwas gewusst oder nur Befehle ausgeführt.
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Kommentar von Jarno Olbrecht
@Perry Moppins
Reichlich naiv, davon auszugehen das der Zusammenbruch nicht genauso gewollt ist.
Sind Sie einer von denen, die immer noch glauben, dass alles geschähe rein zufällig oder aus Inkompetenz?
Faeser, Baerbock und Konsorten sind zwar schlichter Natur, aber nicht jene die deren Fäden halten. Der Zusammenbruch wird bewusst herbeigeführt, danach wird man ein ganz anderes System errichten. Ohne Wahlen und demokratischen Rechtstaatsfirlefanz, der diesen Figuren sowieso lästig ist. Teuer ist es außerdem. Aber ich wollte Ihren Schlaf nicht stören. Angenehme Ruhe!
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Kommentar von Palmström
Was so eine Ministerin alles darf. Einfach so eine Publikation verbieten. Wenn eine Ausgabe zurück genommen werden muss, das gab es glaube schon. So ist nun die Behauptung in früheren Ausgaben hätte das und das gestanden, was gegen das GG verstößt. Wurde gegen frühere Ausgaben inhaltlich geklagt?
Ich habe selber keine Ahnung, ich hatte aber schon mal mitbekommen das es da ein Publikation gibt, aber mir neu ist das es die sogar auf Papier gab.
Aber wie es der Zufall so will habe ich gestern das Interview mit der Sprecherin vom Aussenministerium der Russischen Föderation gesehen. Das lief unter dem TV Kanal über die Röhre. Das geht 1 1/2 Std ohne Schnitt, freie Meinungsäußerung.
Da habe ich mir gedacht wenn das mal gut geht. Man kennt ja die Pappenheimer. Dann schaut man früh in die News und was kommt, Verbot. Nordkorea lässt Grüßen.
Verblüffend ist der Umstand das eine Bundesministerin einfach so los legen kann, so ganz ohne Gericht. Aber letztlich steht der amtierende Bundeskanzler in Verantwortung. Wird das vom Parlament so gebilligt?
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Kommentar von Perry Moppins
Also, ich mache mir da keine wirklichen Sorgen, das bricht sowieso alles bald richtig zusammen.
Und dann wirds lustig! Ich warte nur noch drauf, daß das ganze 'Partypublikum' des Mainstream, das wie wild seinen exzeptionalistischen Verschixxmus feiert, dann richtig auf seine großkot*ige Fre--e fällt, und zwar jeder Einzelnix.
Satire!
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Kommentar von Rainer Möller
Die Meinungsfreiheit ist schon in den 50er Jahren durch einige spektakuläre Urteile geregelt worden. Die Versammlungsfreiheit ist sogar hervorragend abgesichert: Da haben zwei Leute Hand in Hand gearbeitet - Christian Worch opferte sein Geld, um zahlreiche Fälle bis zum VerfG durchzuziehen, und Johannes Masing entschied dort zugunsten der Freiheit. Das Vereinigungsrecht ist der wunde Punkt in unserem Rechtssystem und daher der Punkt, auf den Leute wie Faeser ausweichen. Ob wir es schaffen, auch da einen verlässlichen Verfassungsrichter zu finden?
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Kommentar von andreas h
Hatten wir nicht früher mal Gesetze? Wenn da einer etwas Falsches gemacht hatte, kam er vor Gericht und wurde verurteilt. Aber die Deutschen sind ja jetzt gegen Rechte ;-)
Also handeln wir nur noch regelbasiert.
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Kommentar von Malka
Ich weiß nicht, wer Frau Fäser hier beraten hat.
Derjenige hat jedenfalls die Büchse der Pandora geöffnet.
Wenn das juristisch durchkommt (was ich nicht glaube), ist dem Totalisarismus und dem Weg in die nächste Diktatur Tür und Tor geöffnet.
Im Osten wird das gar nicht gut ankommen.
Wir kennen das alles.
Vor allem, wo es enden wird.
Eigentlich müsste die CDU jetzt in die Puschen kommen und ein konstruktives Misstrauensvotum wäre fällig..
Aber das wird nicht passieren. Sie wollen ja so gerne mit den Grünen..
Mein Resümee ist: Wenn das durchkommt, ist jede kritische Internetseite, welche nicht links trötet, zukünftig erledigt.
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Kommentar von J.S.
"... ein gesellschaftliches und politisches Klima der Ausgrenzung dieser Bevölkerungsgruppen geschaffen werden ..." (Zitat Faeser-Innenministerium zum Compact-Verbot)
Nach dieser faschistisch motivierten Logik wäre es schon "extremistisch", also verbotswürdig, wenn ich, ein ethnisch Deutscher, mich als als "ethnisch Deutschen" bezeichne. Denn der zugewanderten Schwarzafrikaner wird (für alle sichtbar) nach dieser Logik ausgegrenzt. All das ändert jedoch nichts daran, dass ich ein ethnisch deutscher Staatsbürger bin (nach allen Maßstäben wie man das nach der deutschen Geschichte sein kann).
Jetzt könnte man sagen: "Musst du das denn so betonen?" Nein, muss ich nicht, will ich aber können, wenn ich will --- was in einem freien Land auch geht.
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Kommentar von Michel Sonnemann
Es geht hier nicht nur um das Verbot eines Magazins. Sie wollen das Ausprechen der Wahrheit verbieten. Die Wahrheit haben die Sozialisten schon immer am meisten gehasst.
Compact ist erst der Anfang. Wallasch, Reitschuster, Junge Freiheit, Nius, Multipolar etc… stehen sicher auch schon auf der Liste. Und am Ende werden wir alle es sein, welche die Wahrheit nicht aussprechen dürfen. Dann werden sie wieder an jeder Ecke ihre Spitzel haben und jeden „abholen“, der die Wahrheit sagt.
Hatten wir in Deutschland schon zwei Mal. Jetzt geht es wieder los.
Aber es geschieht weltweit. Die UN, die WHO, die USA, die EU und viele weitere Staaten bereiten umfassende Zensurmaßnahmen vor.
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Kommentar von Alfonso Kerner
"Wer ist die nächste „rechte Publikation“, die verboten wird?"
Ja, richtig, einigen davon wird das nicht passieren.
Denn sie zeigen immer wieder, dass sie doch linientreu sind, z.B. wenn es um das Thema Putin oder um die Ukraine geht.
Sie wollen vielleicht gar nicht echte alternative Medien sein, sie haben sich nur für ihr Geschäft eine bestimmte Zielgruppe ausgesucht, die sie dann auch entsprechend müssen.
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Kommentar von F. Lo
„Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen. Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.“
Bei dieser Aufzählung ist wohl bewusst oder unbewusst der Phänomenbereich „Klima von Hass und Gewalt gegenüber politisch und weltanschaulich Andersdenkenden schüren“ außen vorgelassen, wie ja im Übrigen auch beim Volksverhetzungs-Paragrafen § 130 StGB, der primär „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppen“ schützt.
Natürlich könnte man im extensiven Kampf gegen Rechts mit all seinen Erscheinungsformen und dem schon legendären Anti-AfD-Video von Alena Buyx durchaus auch eine Form von geistiger Brandstiftung gegenüber Volksvertretern und größeren Wählerkreisen entdecken, die Förderung eines Klimas von Hass und Gewalt. Könnte man. Macht „man“ aber nicht.
Im Übrigen vermischt das obige Statement nach meinem Eindruck rechtsstaatliche Prinzipien mit der Frage, „wer zu Deutschland gehört“. Der faire juristische Umgang mit Personen unterschiedlicher Merkmale, der auch einschließt, Personen mit undemokratischen Haltungen nicht so toll zu finden und zu sanktionieren, ist das eine und selbstverständlich; die Frage, ob man jeden Migranten, der freiwillig einreist/eingereist ist, gleich vollmundig als „zu Deutschland gehörend“ definieren muss, das andere. Das OVG NRW hat in seinem Urteil vom 13. Mai (Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten) ausdrücklich ausgeführt: „Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist NICHT (Hervorhebung von mir) die deskriptive Verwendung eines „ethnisch-kulturellen Volksbegriffs“, aber dessen Verknüpfung mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird.“ Staatsbürger, noch allgemeiner: tatsächliche Einwohner, die hier leben, und „Volks“-Begriff müssen demnach nicht hundertprozentig identisch sein. Es ist ja auch fraglich, ob alle Deutschtürken im Land nichtmigrantische Mitbürger emotional der türkischen Gemeinschaft zurechnen würden.
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Kommentar von Bernhard Rossi
Tja, hätte diese voreilige Behördenvorsteherin sich doch Rat bei RA Schmitz eingeholt?
Ihre Entscheidung rechtfertigt einen unverzüglichen Rücktritt? Hier wird am Fundament des Grundgesetzes und an den Rechten von 83.000.000 Bürgern in diesem schönen Lande Hand angelegt. Ideologie vor Verstand. Mann Oh Mann. Das ist ein veritabler Skandal!
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Kommentar von Carl Peter
Eine Regierung ist sich einer schweigenden Mehrheit solange sicher, bis diese Mehrheit mit Mistgabeln auf sie losgeht.
Ein Fall für Dr. Seltsam: Man schaut jetzt Ostfernsehen.
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Kommentar von StephanU
Na, dann ist ja alles klar. Zumindest aus formal-juristischer Sicht. Ein Gericht wird das Verbot irgendwann aufheben und irgendwann kann der Verlag seine Geschäfte weiterbetreiben. Wir könnten uns also alle wieder hinlegen.
Aber politisch (!) ist das Ziel allemal erreicht: die Stigmatisierung abweichender Meinungen, die Darstellung der unbelehrbaren Rechtsextremisten, die Rassismus und Haß und Hetze verbreiten, die Gefahr für unsere Demokratie usw.
Es ist doch völlig egal, wie die Aktion in ein paar Monaten juristisch bewertet wird. Wer interessiert sich heute noch dafür, welche Substanz hinter der Potsdam-, Reichsbürger-, China-Krah- und Russland-Bystron-Hysterie wirklich steckte. Die gewünschten Narrative sind öffentliche Meinung geworden.
Mission accomplished.
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Kommentar von Red Marut Jr.
Lest mal die Kommentare zu Fancy Näsers Verbot von COMPACT in den Wahrheitsmedien.
Da wird diese Entscheidung vielerorten umjubelt. Die anständigen "Bürger*innen" Deutschlands klatschen lautstark Beifall. Wünschen sich jetzt noch endlich das AFD Verbot, wenn nicht noch viel interessante Möglichkeiten Andersdenkende, äh,... aufzuhalten.
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Kommentar von Mad Max
Und im Übrigen ist die Behauptung Faesers angeblicher Judenfeindlichkeit Elsässer selbst antisemitisch. Nicht das erste Mal, das die extrem-Sozialistin sich outet. Ich denke an die Wannseekonferenz 2.0. … Nancy Faeser fühlt sich nach eigener Aussage durch das angebliche Geheimtreffen in Potsdam an die Wannseekonferenz der Nazis im Jahre 1942 erinnert. Der Funke Mediengruppe sagte die SPD-Politikerin:
Das weckt unwillkürlich Erinnerungen an die furchtbare Wannseekonferenz.
Sie wolle beides nicht miteinander gleichsetzen:
'Aber was hinter harmlos klingenden Begriffen wie 'Remigration' versteckt wird, ist die Vorstellung, Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer politischen Haltung massenhaft zu vertreiben und zu deportieren.'
Das funktioniert im extrem-sozialistischen Milieu der 'BRD' so; ist eine Behauptung nur oft genug wiederholt worden, gilt sie schließlich als selbstevident richtig. Sie ist dann eine nicht weiter erklärungsbedürftige 'Wahrheit' und gilt als bald als 'offenkundig'.
Diejenigen, die diese 'Wahrheit' vertreten, stützen sich dabei gegenseitig. Als anrüchig gilt dann, wer zweifelt und nachfragt.
Der 'BRD' ist ein offensichtlich falsches Bild, das allein sozialistische Bedürfnisse bedienen soll, wichtig.
Ich schreibe es mal mit Michael Klonovsky: 'Wer heutzutage in einer politischen Debatte den Begriff 'Nazi' gegen wen auch immer ins Feld führt, ist aus ethischer Sicht ein Lump, aus historischer Sicht ein Verharmloser, und aus intellektueller Sicht eine Null.'
… no comment.
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Kommentar von Perry Moppins
Wer so verzweifelt ist, seine eigene Rächts, äh Linksstaatlichkeits-Fassade zu delegitimieren durch offenen Faschismus, das ist dann wohl dumm gelaufen, oder?
Aber wir leben ja eh schon lange in einer vom Washingdoom / BRD-Kartell regelbasierten Ordnung, oder?
Und diese Hinternküsserei als deutsche Vasallen stört doch niemanden, das nennt das Kartell echt immer noch 'Demokratie' und 'Freiheit'. Ja, wenn man auch 'Liberty' als 'Freedom' kauft, Denken ist wohl oft Glückssache. "Dumm ist der, der Dummes tut", Zitat Forrest Gump.
Satire!
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Kommentar von Mad Max
Den Sozialist'innen geht der Allerwerteste auf Grundeis. Daher!