Martina Renner ist Bundestagsabgeordnete der Partei „Die Linke“. Sie gehört nicht zur neuerdings von der Linken abgespaltenen Gruppe Wagenknecht. Frau Renner hatte im September 2019 dank Wolfgang Kubicki ihre 15 Minutes of Fame, als ihr der Bundestagsvizepräsident einen Ordnungsruf wegen Tragens eines Anitifa-Stickers erteilte während einer Rede, in der sich Renner mit den Worten „Danke Antifa“ bei den gewalttätigen Linksextremisten für was auch immer bedankte.
Über fünf Jahre später wird Martina Renner – immer noch Abgeordnete – vom regierungsnahen T-Online als AfD Verbotsantrags-Expertin bestellt.
T-Online möchte, dass Frau Renner nach der Bestätigung des „rechtsextremistischen Verdachtsfall" der AfD durch das Oberverwaltungsgericht Münster eine Bewertung des Urteils vornimmt. Sie soll zudem als „Rechtsextremismus-Expertin“ der Linken weitergehende Maßnahmen vorstellen. T-Online titelt in einer besonders schnellen Reaktion auf das Urteil heute früh (War der Artikel samt Stellungnahme schon vorbereitet?): „Politikerin prescht vor: So schnell wie möglich".
Namentlich „Martina Renner“ zu benennen und somit gleich in der Titelzeile klarzustellen, dass die Expertin von T-Online die bekennende Sympathisantin der linksfaschistischen Antifa ist, erschien dem verantwortlichen Chefredakteur des linken Meinungsportals dann offenbar doch zu verräterisch, bezogen auf eigene politische Positionierung.
Nach der Bestätigung des Oberverwaltungsgerichts gibt T-Online also binnen kürzester Zeit der bekennenden Antifa-Freundin Remmer die Gelegenheit, ihre Forderung nach einem AfD-Verbotsantrag zu platzieren. Die Bundestagsabgeordnete sagt gegenüber dem Portal, ein derartiger Antrag sei eine „Selbstverteidigung der Demokratie gegen ihre Feinde“.
Meint Martina Renner das so, wie sie die offen gewalttätig agierende Antifa als „Selbstverteidigung" gegen die Feinde der Demokratie durch den Staat sieht?
Für Renner ist die Entscheidung des nordrheinwestfälischen Oberverwaltungsgericht ein Auftrag an die Politik. Dabei ist das Urteil noch nicht einmal rechtskräftig, die AfD kann noch einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen.
Die Begründung des Oberverwaltungsgerichtes zur Bestätigung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall kann jeder für sich einsehen. Was die vermeintliche Expertin der Linken, Renner, T-Online dazu als Begründung anführt, entbehrt der rechtsstaatlichen Beweisführung: Renner „begründet“ den aus ihrer Sicht vermeintlichen Auftrag an die Politik mit den nach den Correctiv Recherchen zum „Geheimtreffen“ stattgefundenen Demonstrationen.
Sie haben richtig gelesen: Mit den Demonstrationen! Also nicht mit den vermeintlich verfassungsfeindlichen Inhalten des „Geheimtreffens“ – die sind hinreichend widerlegt – sondern mit den von der Ampelregierung und ihren finanziell abhängigen NGOs hernach veranstalteten Tamtam-Demonstrationen.
Die Begründung der linksradikalen T-Online-Expertin wird aber noch abenteuerlicher: So führt Martina Renner die jüngsten Angriffe auf Politiker als weitere Gründe für ein Verbotsverfahren aus. Angriffe auf Politiker? Tatsächlich sind hiervon seit Jahren überwiegend AfD-Politiker betroffen, die jetzt dafür verboten werden sollen. Das ist im Kleinen, was der Iran im Großen macht: Nicht der Vergewaltiger, die Vergewaltigte wird hingerichtet.
Und diese Rechtsauffassung passt dann auch zur Ansicht von Martina Renner, sich im deutschen Bundestag bei der linksfaschistischen Antifa bedanken zu müssen.
Eines der Mitglieder der Chefredaktion von T-Online ist übrigens Christoph Schwennicke, ehemaliger Chefredakteur des politischen Magazins „Cicero“. Wer als T-Online Leser nun annahm, dass der ehemalige Cicero-Chef von T-Online geholt wurde, um linksradikale Hetzer wie den T-Online-Recherche-Chef Lars Wienand zu neutralisieren, der wurde mit dem Remmer-Artikel jetzt eines Besseren belehrt.
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Im Anhang hier die Pressemitteilung der AfD zum Urteil in Münster:
Gericht bestätigt wesentliche Kritik an Arbeit des BfV – Revision angekündigt
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Berufung gegen die Hochstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nach sehr kurzer Verhandlung abgelehnt. In der mündlichen Urteilsbegründung bekräftigte der Senatsvorsitzende jedoch mehrere Kritikpunkte an der Arbeit des BfV und betonte, dass der hier bejahte „Verdacht“ eben nur ein Verdacht sei, der keinesfalls – und erst nicht automatisch – zur sog. Hochstufung der AfD führen werde. Mehrere vom BfV angeführte angebliche Anhaltspunkte wurden zudem ebenfalls zurückgewiesen.
Peter Boehringer, stellvertretender AfD-Bundessprecher:
„Auch wenn wir dem Senat in der Kritik an der Arbeit der Haldenwang-Behörde zustimmen, müssen wir die ungenügende Sachverhaltsaufklärung deutlich rügen. Hunderten Beweisanträgen nicht nachzugehen, grenzt an Arbeitsverweigerung wie schon in der Vorinstanz, was ja gerade der Hauptgrund für die Revision gewesen war.“
Roman Reusch, Mitglied des AfD-Bundesvorstandes:
„Dass der Senat die Revision nicht zugelassen hat, obwohl wir tagelang über komplexe Rechtsfragen debattiert haben, ist nicht nachvollziehbar. Wir werden selbstverständlich die nächste Instanz anrufen!“
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Kommentar von Bernhard Rossi
Stroer verkauft Werbung! Um jeden Preis! Auch ein Geschäftsmodell!
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Kommentar von .TS.
Schamlos ungeniert offenbart sich hier das tiefrote Willkür-Rechtsverständnis.
Und die Bütteljournaille die solche Umtriebe östlich von hier begierig anprangert bejubelt diese: Magenta, das was herauskommt wenn man Buntistenrosa mit Kommunistenrot mischt.