Aber es geht hier nicht nur um die Fleischlos-Esser und Verweigerer von Nahrung, die aus tierischer Produktion stammt. In den letzten Jahrzehnten haben Allergien einen wahren Siegeszug in die zivilen Gesellschaften gefeiert. Der Grund dafür ist natürlich die hochbelastete Umwelt und zweifellos auch die industrielle Massenproduktion von Lebensmitteln. Aber statt hier gegenzusteuern, lässt die Politik neben den bereits zugelassenen Zusatzstoffen Beimischungen von tierischen Substanzen in Produkte zu, die neue Allergien beim Verbraucher auslösen können: Seit dem 24. Januar 2023 darf nach einer EU-Verordnung Hausgrillenpulver in den Verkehr gebracht, also an das Volk verfüttert werden.
In Zukunft wird man also noch genauer als bisher auf die Packungsbeilagen achten und der Bäcker wird sich beim Brotkauf Fragen gefallen lassen müssen wie: „Sind da Insekten drin?“
Aldi Nord versucht auf Twitter seine Kunden ein wenig zu beruhigen:
„Zum aktuellen Zeitpunkt befindet sich kein Pulver von #Insekten in #ALDI Produkten. Dies ist bei allen Produkten klar der Zutatenliste auf den Verpackungen zu entnehmen.“
Ihre Unterstützung zählt
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Auch die Acura-Kliniken Baden-Baden finden die Idee mit dem Grillenpulver fahrlässig und versichern am 20. Januar auf Facebook, dass sie sich an dieser verd(r)eckten Eiweißbereicherung nicht beteiligen werden:
ACURA Baden-Baden macht nicht mit! Nicht für unsere Patienten und Mitarbeiter! Großes Allergierisiko! EU verkauft unsere Lebensmittelsicherheit.
Ab dem 24. Januar 2023 (kommender Dienstag) dürfen in Fleisch-Lebensmitteln in der EU weitere Insekten enthalten sein. "Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) darf in der Union in Verkehr gebracht werden", heißt es in der EU-Verordnung 2023/5. Bereits 2021 hatte die EU Mehlwürmer als Lebensmittel zugelassen.
Asiatisches Unternehmen hat 5 Jahre lang Alleinrecht des Vertriebs
Das Inverkehrbringen von Hausgrillen in Lebensmitteln innerhalb der Europäischen Union ist merkwürdigerweise beschränkt auf eine einziges vietnamesisches Unternehmen. Nur Cricket One Co. Ltd. (Cricket: engl. für "Grille") darf für die Dauer von fünf Jahren ab Datum des Inkrafttretens der EU-Verordnung am 24.1.2023 das neuartige “Lebensmittel” in der Union in Verkehr bringen, heißt es in Art. 2 der Verordnung.
Einer der Hauptinvestoren ist die MASIK ENTERPRISES PTE. LTD. aus Singapur.
In diesen Lebensmitteln plant Cricket One Co. Ltd mit Hausgrillen:
Bereits im Juli 2019 hatte das Unternehmen Cricket One Co. Ltd. bei der EU den Antrag gestellt, Hausgrillenpulver als neuartiges Lebensmittel in der EU in den Verkehr bringen zu dürfen. Der Antrag listete einige Lebensmittel auf.
Im März 2022 hat ein wissenschaftliches Gutachten, das die EU in Auftrag gegeben hatte, zu dem Schluss geführt, dass "teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen in den vorgeschlagenen Mengen sicher ist", heißt es in der Verordnung. Das wissenschaftliche Gutachten bietet demnach "ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) bei Verwendung in:
Mehrkornbrot und -brötchen
Crackern und Brotstangen
Getreideriegeln
trockenen Vormischungen für Backwaren
Keksen
trockenen Erzeugnissen aus Teigwaren
Soßen
verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen
Gerichten auf Basis von Leguminosen und Gemüse
Pizza
Molkenpulver
Fleischanalogen
Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver
Snacks auf Maismehlbasis
bierähnlichen Getränken
Schokoladenerzeugnissen
Nüssen und Ölsaaten
Snacks außer Chips
Fleischzubereitungen, laut EU-Definition 'frisches Fleisch, einschließlich Fleisch, das zerkleinert wurde, dem Lebensmittel, Würzstoffe oder Zusatzstoffe zugegeben
wurden oder das einem Bearbeitungsverfahren unterzogen wurde, das nicht ausreicht, die innere Muskelfaserstruktur des Fleisches zu verändern und so die Merkmale frischen Fleisches zu beseitigen',
für die allgemeine Bevölkerung den Bedingungen für das Inverkehrbringen gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2283 genügt."
Im Anhang der Verordnung 2023/5 bestätigt die EU die Zulassung von Hausgrillen-Pulver in genau diesen Lebensmitteln in unterschiedlichen Konzentrationen. Am meisten Grillenpulver darf mit 5 Prozent demnach in "Fleischanalogen" (z.B. fleischlose Burger-Patties) und in "Snacks". In "bierähnlichen Getränken" dagegen dürfen es nur 0,1 Prozent sein. Im Frischfleisch (Fleischzubereitung) dürfen 2 Prozent enthalten sein.
Lebensmittel mit Hausgrillen-Pulver müssen klar gekennzeichnet sein
Der Hersteller sei in der Pflicht, Lebensmittel, in denen Insekten verarbeitet sind, entsprechend zusätzlich so zu kennzeichnen, dass die Verbraucher es gut erkennen können. Hintergrund der strengen Kennzeichnungspflicht sei eine Erkenntnis aus dem wissenschaftlichen Gutachten: Laut der Verordnung hat die Untersuchung ergeben, dass der Verzehr von teilweise entfettetem Pulver der Hausgrille allergische Reaktionen bei Menschen auslösen kann, die gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben allergisch sind. Außerdem könnten über das Futtermittel für die Insekten weitere Allergene in das neuartige Lebensmittel gelangen.
“Daher ist es angezeigt, dass Lebensmittel, die teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) enthalten, gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2015/2283 entsprechend gekennzeichnet werden", so die Verordnung.
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Kommentar von S.L.
Erst sich über Jahrzehnte - absichtlich - lächerlich und damit harmlos (!) und restlos unbeachtenswert machen: Beispielweise mit Vorschriften wie eine Gurke gekrümmt sein sollte.
Ein wirklich kluger Schachzug war, Politiker, die beispielsweise ich immer als komplett seriös eingestuft hatte, als Beobachter und quasi Revisor nach Brüssel zu schicken.
Das wurde gemacht, um kurz Aufgeschreckte/Irritierte wieder ins Bettchen zu schicken.
Hat bei mir eine viel zu lange Zeit funktioniert, gebe ich zu.
Resultat: Die eingeschläferten Bürger:innen checken nicht, was ihnen so alles im eigenen Tran unter gejubelt wird.
Und: Die Bürger:innen finden die EU-Aktivitäten mehrheitlich gut.
Weil:
Ist doch alles harmlos, kostet zwar viel, muss nicht, aber schadet nicht, weil wir sind ja so reich
uns kann keiner..,
wir haben das Währungsgewechsle für den Urlaub nicht.
Seehr bequem und das bringt uns doch gegenseitig so viel näher bei ansonsten unterschiedlichen Ländern mit den ureigenen sympathischen Eigenheiten, gelle?,
die EU ist gut für den Frieden (harhar) usw. usf.
Mit Demokratie hat das nichts zu tun, selbst wenn die Mehrheit das gut findet.
Denn die Mehrheit ist im Tran oder glaubt, dass sie trotzdem unterm Schnitt besser durchkommt als sich zu wehren.
Ist das wirklich die Mehrheit, wenn die Realität das Bewusstsein erreicht?
Seite einigen Jahren: So langsam wird das Reibeisen gegen die gutgläubigen Bürger aus den Sack geholt.
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Kommentar von peter struwwel
Jetzt dürfen wir armen Schweine draußen im Lande auch genau das fressen,
was unserem Ansehen bei denen entspricht. Welche Symbolkraft dem doch
innewohnt, denn nun kommt endlich das zusammen, was dem Wertekanon
und Menschenbild der EU folgend auch zusammengehört. Was anderes als
eine solche verräterische Logik läßt sich in diesem Vorgang noch erblicken?
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Kommentar von Alfonso Kerner
In der EU-Zulassung ist u.a. vorgeschrieben,
"dass die Herstellung des Pulvers eine 24-stündige Fastenperiode der Insekten umfassen muss, damit sie ihren Darminhalt entsorgen können."
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Da überwacht also ein Vietnamese, ob die Hausgrillen auch geschissen haben, bevor sie verarbeitet werden.
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Guten Appetit!
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Kommentar von Alfonso Kerner
Falls es jemand interessiert, hier ist der Text der EU-Zulassung für dieses Zeug aus Vietnam:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0005
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Kommentar von Alfonso Kerner
Ich glaube nicht, dass das Inverkehrbringen von Lebensmittel mit entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) auf diese eine Firma aus Vietnam begrenzt ist.
Sicher ist nur das Inverkehrbringen des Zusatzstoffes "entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)" vorerst auf dieses eine Unternehmen begrenzt.
Die Verwendung, also die Beimischung von "entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)", das darf sicher jeder Lebensmittelproduzent vornehmen und der muss dann diese Zugabe auf dem Etikett deklarieren.
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Kommentar von Eugen Karl
Mich interessiert in der Tat nicht, wie das Steak auf meinen Teller kommt; mich interessiert, ob es gut gebraten ist, schmeckt und ich den passenden Rotwein dazu im Keller habe. Was soll das? Ich bin kein enthaltsam vegetierender Bewohner Utopias, ich bin ein Mensch, der menschlich leben will.
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Kommentar von Dude
Wie lange noch ?
..pruust, jetzt gib's zum Künast'schen und Göring'schen Veggie-Day Grillen(!)
schöne grüne neue Welt, das sind doch alles eigentlich nur noch armselige gespaltene Persönlichkeiten, oder.. ?
- Keine AKW's aber Atomstrom aus Frankreich und weiß Gott noch woher...
- Frackinggas aus Amerika, aber keine eigene Förderung
- My Body my choice, aber Impfzwang
- Gegen genetisch veränderte Lebensmittel, aber sich 4x die Impfplörre als Genexperiment geben
- Keine Waffen in Krisengebiete, aber in Kriegsgebiete Panzer liefern und sie befinden sich im Krieg mit Russland
Die Grünen sind die größten Heuchler, Lügner und Betrüger ever ..und gehen alle elendig zugrunde an ihrer "kognitiven Dissonanz", das muß doch in deren Ohren nur noch klingeln.
...und jetzt das, aber alles wie bestellt!