Die EU erlaubt Beimischung von Hausgrillenpulver in Lebensmittel

Acura-Kliniken Baden-Baden: Bei uns kocht nicht der Kammerjäger

von Bertolt Willison (Kommentare: 7)

In Zukunft wird der Bäcker sich beim Brotkauf Fragen gefallen lassen müssen wie: „Sind da Insekten drin?“© Quelle: Pixabay / AndreyC / krukke7, Montage Bertolt Willison

Fleischesser blenden in unserer modernen Gesellschaft den Weg des Steaks auf ihre Teller lieber aus. Mit der neuen Grillen-Verordnung der Europäischen Union werden besonders Vegetarier und Veganer hierzulande vor neue Herausforderungen gestellt.

Aber es geht hier nicht nur um die Fleischlos-Esser und Verweigerer von Nahrung, die aus tierischer Produktion stammt. In den letzten Jahrzehnten haben Allergien einen wahren Siegeszug in die zivilen Gesellschaften gefeiert. Der Grund dafür ist natürlich die hochbelastete Umwelt und zweifellos auch die industrielle Massenproduktion von Lebensmitteln. Aber statt hier gegenzusteuern, lässt die Politik neben den bereits zugelassenen Zusatzstoffen Beimischungen von tierischen Substanzen in Produkte zu, die neue Allergien beim Verbraucher auslösen können: Seit dem 24. Januar 2023 darf nach einer EU-Verordnung Hausgrillenpulver in den Verkehr gebracht, also an das Volk verfüttert werden.

In Zukunft wird man also noch genauer als bisher auf die Packungsbeilagen achten und der Bäcker wird sich beim Brotkauf Fragen gefallen lassen müssen wie: „Sind da Insekten drin?“

Aldi Nord versucht auf Twitter seine Kunden ein wenig zu beruhigen:

„Zum aktuellen Zeitpunkt befindet sich kein Pulver von #Insekten in #ALDI Produkten. Dies ist bei allen Produkten klar der Zutatenliste auf den Verpackungen zu entnehmen.“

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Auch die Acura-Kliniken Baden-Baden finden die Idee mit dem Grillenpulver fahrlässig und versichern am 20. Januar auf Facebook, dass sie sich an dieser verd(r)eckten Eiweißbereicherung nicht beteiligen werden:

ACURA Baden-Baden macht nicht mit! Nicht für unsere Patienten und Mitarbeiter! Großes Allergierisiko! EU verkauft unsere Lebensmittelsicherheit.

Ab dem 24. Januar 2023 (kommender Dienstag) dürfen in Fleisch-Lebensmitteln in der EU weitere Insekten enthalten sein. "Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) darf in der Union in Verkehr gebracht werden", heißt es in der EU-Verordnung 2023/5. Bereits 2021 hatte die EU Mehlwürmer als Lebensmittel zugelassen.

Asiatisches Unternehmen hat 5 Jahre lang Alleinrecht des Vertriebs

Das Inverkehrbringen von Hausgrillen in Lebensmitteln innerhalb der Europäischen Union ist merkwürdigerweise beschränkt auf eine einziges vietnamesisches Unternehmen. Nur Cricket One Co. Ltd. (Cricket: engl. für "Grille") darf für die Dauer von fünf Jahren ab Datum des Inkrafttretens der EU-Verordnung am 24.1.2023 das neuartige “Lebensmittel” in der Union in Verkehr bringen, heißt es in Art. 2 der Verordnung.

Einer der Hauptinvestoren ist die MASIK ENTERPRISES PTE. LTD. aus Singapur.

In diesen Lebensmitteln plant Cricket One Co. Ltd mit Hausgrillen:
Bereits im Juli 2019 hatte das Unternehmen Cricket One Co. Ltd. bei der EU den Antrag gestellt, Hausgrillenpulver als neuartiges Lebensmittel in der EU in den Verkehr bringen zu dürfen. Der Antrag listete einige Lebensmittel auf.

Im März 2022 hat ein wissenschaftliches Gutachten, das die EU in Auftrag gegeben hatte, zu dem Schluss geführt, dass "teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen in den vorgeschlagenen Mengen sicher ist", heißt es in der Verordnung. Das wissenschaftliche Gutachten bietet demnach "ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) bei Verwendung in:

Mehrkornbrot und -brötchen
Crackern und Brotstangen
Getreideriegeln
trockenen Vormischungen für Backwaren
Keksen
trockenen Erzeugnissen aus Teigwaren
Soßen
verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen
Gerichten auf Basis von Leguminosen und Gemüse
Pizza
Molkenpulver
Fleischanalogen
Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver
Snacks auf Maismehlbasis
bierähnlichen Getränken
Schokoladenerzeugnissen
Nüssen und Ölsaaten
Snacks außer Chips
Fleischzubereitungen, laut EU-Definition 'frisches Fleisch, einschließlich Fleisch, das zerkleinert wurde, dem Lebensmittel, Würzstoffe oder Zusatzstoffe zugegeben
wurden oder das einem Bearbeitungsverfahren unterzogen wurde, das nicht ausreicht, die innere Muskelfaserstruktur des Fleisches zu verändern und so die Merkmale frischen Fleisches zu beseitigen',
für die allgemeine Bevölkerung den Bedingungen für das Inverkehrbringen gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2283 genügt."

Im Anhang der Verordnung 2023/5 bestätigt die EU die Zulassung von Hausgrillen-Pulver in genau diesen Lebensmitteln in unterschiedlichen Konzentrationen. Am meisten Grillenpulver darf mit 5 Prozent demnach in "Fleischanalogen" (z.B. fleischlose Burger-Patties) und in "Snacks". In "bierähnlichen Getränken" dagegen dürfen es nur 0,1 Prozent sein. Im Frischfleisch (Fleischzubereitung) dürfen 2 Prozent enthalten sein.

Lebensmittel mit Hausgrillen-Pulver müssen klar gekennzeichnet sein

Der Hersteller sei in der Pflicht, Lebensmittel, in denen Insekten verarbeitet sind, entsprechend zusätzlich so zu kennzeichnen, dass die Verbraucher es gut erkennen können. Hintergrund der strengen Kennzeichnungspflicht sei eine Erkenntnis aus dem wissenschaftlichen Gutachten: Laut der Verordnung hat die Untersuchung ergeben, dass der Verzehr von teilweise entfettetem Pulver der Hausgrille allergische Reaktionen bei Menschen auslösen kann, die gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben allergisch sind. Außerdem könnten über das Futtermittel für die Insekten weitere Allergene in das neuartige Lebensmittel gelangen.

“Daher ist es angezeigt, dass Lebensmittel, die teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) enthalten, gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2015/2283 entsprechend gekennzeichnet werden", so die Verordnung.

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