Hunderte Millionen Euro ins politische Vorfeld gepumpt

Ideologieförderung ungeschwärzt: Ampel veröffentlicht 250-seitiges NGO-Register

von Alexander Wallasch (Kommentare: 4)

Ein gigantisches Schmiermittel feiert 10-jähriges Jubiläum.© Quelle: https://www.demokratie-leben.de, Screenshot

Die Finanzierung regierungsnaher Vorfeld-Organisationen ist seit Merkel eskaliert. Die Methode, sich die Mitte der Gesellschaft als linksideologische „Zivilgesellschaft“ zu versichern, wurden von der Ampel noch perfektioniert. Oder präziser: pervertiert.

Wie versichert sich die Politik ihrer Vorfeld-Organisationen? Indem sie sie finanziell abhängig macht. Das seit nunmehr zehn Jahren mit Abstand erfolgreichste staatliche Schmiermittel ist das Förderprogramm „Demokratie leben!“, welches 2014 von der damaligen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) ins Leben gerufen wurde.

Der Startzeitpunkt war besonders günstig gewählt, im Folgejahr begann die Massenzuwanderung und die Regierung Merkel war auf solche Nichtregierungsorganisationen (NGO) angewiesen, die ihr außerparlamentarisch zuarbeiteten und oppositionelle Kritik an allen Fronten abräumen helfen.  

Und damit dieses wahrgewordene Märchen der unerschöpflichen Geldquelle für regierungsfreundliche Privatorganisationen potentiell auch wirklich jedes entfernte Eckchen der Republik erreichen kann, überall dort, wo noch Opposition zu bekämpfen ist, wurde innerhalb dieses Förderprogramms die Möglichkeit offengehalten, dass die so geförderten NGOs ihrerseits Fördermittel weiterreichen können, ohne dass die so Geförderten dafür eigene Anträge bei „Demokratie leben!“ stellen müssten.

Die AfD-Fraktion im Bundestag wollte dazu von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage unter anderem wissen:

„Übersieht die Bundesregierung die Durchleitung von Fördermitteln von Nichtregierungsorganisationen an andere Nichtregierungsorganisationen, wenn ja, inwieweit, und inwieweit sind ggf. die unmittelbaren oder mittel-baren Zuwendungsempfänger für die Weiterleitung von Bundesmitteln der Bundesregierung gegenüber rechenschaftspflichtig?“

Antwort der Bundesregierung:

„Eine zentrale Übersicht über die Durchleitung von Fördermitteln von Nichtregierungsorganisationen an andere Nichtregierungsorganisationen besteht nicht. Eine Auswertung danach, ob eine Zuwendung oder Weiterleitung der Zuwendung an oder durch eine Nichtregierungsorganisation erfolgt, ist methodisch nicht möglich ...“

Es folgt eine umfängliche und sprachlich umständliche Erklärung samt Querverweisen, die man sich allesamt hätte sparen können, wenn man das System der Förderung von „Demokratie leben!“ von Anfang so angelegt hätte, dass eine Weiterförderung ausgeschlossen ist.

Hat man aber nicht. Und der mutmaßliche Grund ist einfach: Auch die Bundesregierung muss erklären, warum bestimmte linke Organisationen aus Steuergeldern gefördert werden. Weiterförderungen sind damit ein Stück weit aus der Verantwortung der Bundesregierung genommen.

Die Bundesregierung teilt den Fragstellern mit:

„Eine Auswertung mit vertretbarem Aufwand wäre nur möglich, wenn alle Letztempfänger datenbankmäßig erfasst würden, was jedoch nicht der Fall ist. (...) Zuwendungsrechtlich verantwortlich bleibt dabei der Erstempfänger bzw. der Zweitempfänger, sofern der Erstempfänger lediglich Delegationsträger ist.“

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Solche Aussagen sind freilich angesichts der gigantischen Fördersummen im dreistelligen Millionenbereich kaum noch nachzuvollziehen.

Die Fragesteller wollen es selbst kaum glauben und haken noch einmal nach:

„Besitzt die Bundesregierung eine Übersicht über Nichtregierungsorganisationen, die letztlich – also als letztempfangende Nichtregierungsorganisationen – die finanziellen Mittel aus der unmittelbaren Förderung von Nichtregierungsorganisationen in Anspruch nehmen bzw. genommen haben?“

Die Antwort der Bundesregierung:

„Eine zentrale Übersicht über Nichtregierungsorganisationen, die letztlich – also als letztempfangene Nichtregierungsorganisationen – die finanziellen Mittel aus der unmittelbaren Förderung von Nichtregierungsorganisationen in Anspruch nehmen bzw. genommen haben, besteht nicht.“

Mit anderen Worten: Die Bundesregierung weiß nicht, welche NGOs mit Millionen von Steuergeldern als Zweit- oder Drittempfänger gefördert werden. Und sie will es auch nicht wissen, getreu dem Motto: „Was ich (offiziell) nicht weiß ...“. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort explizit, dass eine „zentrale Übersicht oder Steuerung“ zudem nicht vorgesehen sei.

Weiter heißt es da:

„Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden (...) Mittel an Letztempfänger zur Umsetzung von sogenannten Einzelmaßnahmen weitergeleitet. (...) Auch die Prüfung der Verwendung der Fördermittel obliegt bei Weiterleitungen stets den Erstmittelempfängern.“

Im weiteren Verlauf der Antwort der Bundesregierung heißt es, ihre Übersicht erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit. „Zwischenmittelempfänger werden in der Übersicht nicht ausgewiesen, da es sich bei diesen ausnahmslos nicht um NGOs handelt.“

Das ist allein deshalb interessant, weil die Bundesregierung zunächst in ihrer Antwort mitgeteilt hatte, dass sie bereits ein Problem darin sehe, wie man „NGO“ überhaupt definieren soll.

Aber das dicke Ende folgt im Wortsinne: Es fehlte zwar der Anspruch auf Vollständigkeit, aber die Liste der Geldempfänger aus dem „Demokratie leben!“, welche die Bundesregierung ihrer Antwort anhängt, ist unfassbare 250 Seiten lang. Und auf jeder einzelnen Seite sind dutzende Empfänger aufgelistet. Auf Seite 1 etwa findet sich „Correctiv“, weitere folgen.

Wer mag, kann sich diese monströse Krake, über deren Unterkraken die Bundesregierung nichts sagen will, einmal leibhaftig anschauen. Die Anfrage wurde Mitte April 2024 auf dem Server des Bundestages hochgeladen:

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